Kolping Eppingen

Nutzungsordnung des Kolping-Freizeitgeländes / Freizeitwerk der KF Eppingen e.V.

 

1. Es gelten folgende Eintrittspreise: Kinder (0 bis 18 Jahren) 1,00 €    und     Erwachsene (ab 18 Jahren) 2,00 €
    Festbetrag bei Anmietung 30,00 €  + Eintrittspreise (z.B.: 30€ + 25 Erwachsene à 2€ + 10 Kinder à 1€ = 90€)

2. Der öffentliche Badebetrieb ist von 14:30 bis 18 Uhr, montags, dienstags und donnerstags

3. Die Nutzung des Freizeitgeländes durch vereinseigene Veranstaltungen der Kolpingfamilie Eppingen sind nicht an den den öffentlichen Badebetrieb gebunden und unabhängig einer Gruppenbuchung.

4. Es sind die gesetzlichen Regelungen für die Ruhezeiten einzuhalten (22 Uhr).
    Bei Verstößen kann es zu „Hausverbot” kommen. 

5. Wochentags (Montag - Donnerstag) ist das Gelände bis 22 Uhr zu räumen/verlassen. Das Tor/die Tür ist vom
    Verantwortlichen abzuschließen.

6. Bei Gruppen liegt die Aufsichtspflicht beim Verantwortlichen (m/w) der Gruppe (z.B. bei  Schulklassen bei der Lehrkraft).

Auszug aus der Haus- und Badeordnung (siehe Aushang auf dem Gelände) § 4 Absatz 4 Satz 2:
Bei der Benutzung des Freizeitgeländes durch geschlossene Gruppen ist eine verantwortliche geeignete Aufsichtsperson mit Kenntnissen in erster Hilfe zu bestellen. Diese ist verpflichtet, für die Einhaltung der Vorschriften dieser Haus- und Badeordnung und etwaiger sonstigen Aufforderungen des Pächters und dessen Bediensteten zu sorgen; sie ist ferner für die Sicherheit der Gruppe verantwortlich.

 

7. Die Verantwortlichen sind für die Einhaltung des Jugendschutzes verantwortlich.

8. Es besteht ein generelles Hundeverbot auf dem Freizeitgelände!

9. Im Badebereich, sowie im Beach-Volleyballbereich sind keine Glasflaschen erlaubt!

10. Anfallender Müll wird vom Mieter/Verantwortlichen wieder mitgenommen und entsorgt.

11. Das Grillen ist nur nach Voranmeldung gestattet! Die Kosten für das Holz für die Grillstellen betragen 10,00 €. Es darf gerne eigenes Holz oder Holzkohle mitgebracht werden.

 

Ablauf:

  • Das Gelände ist erst nutzbar mit ausgefülltem Nutzungsvertrag.
  • Die Gruppe erhält für die Dauer der Anmietung einen Schlüssel. Dieser ist anschließend an den Ansprechpartner des Freizeitwerks mit dem Eintritt zurückzugeben.
  • Die Nutzungsordnung sowie die Haus- und Badeordnung sind einzuhalten!
  • Die Benutzung der vorhandenen Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr.

Aus wichtigen Gründen behalten wir uns vor, den Termin unter Umständen kurzfristig abzusagen!

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Dieter Gräßle, Melanie Geier, Maximilian Bergold

Leitungsteam des Freizeitwerks der Kolpingfamilie Eppingen e.V.